Formalien


Kosten

Sie sind gesetzlich versichert:

Gesetzliche Kassen übernehmen bei gegebener Indikation die Kosten der Therapie zu 100%. Sie brauchen keine Überweisung. Bitte bringen Sie immer zu Quartalsbeginn Ihre Krankenversicherungskarte mit. 

 

Sie sind privat versichert / beihilfeberechtigt:

Private Krankenversicherungen & Beihilfen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Bitte machen Sie sich mit Ihren Vertragsbedingungen vertraut.

 

Sie bezahlen aus eigener Tasche: 

Sollten Sie die Kosten für eine Psychotherapie selber tragen wollen, so wird dies zwischen Ihnen und mir in einem Behandlungsvertrag geregelt.  

 

Vorgehen

Nachdem wir uns kennengelernt und orientiert haben, aber spätestens nach der 5. Stunde, werden wir gemeinsam die Entscheidung treffen, ob 1. eine Therapie sinnvoll ist,  2. Sie diese bei mir durchführen und 3. ergänzende Maßnahmen hilfreich sein könnten.

Sollten sich anderes Setting (stationär in einer Klinik, Beratung etc.), eine andere Therapierichtung oder andere Kollegen (Spezialgebiet, anderes Geschlecht) als eine bessere Alternative für Sie darstellen, so wird ein Richtungswechsel in Erwägung gezogen.

 

Wenn wir beschließen zusammenzuarbeiten, werde ich bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die gesetzlichen Kassen gewähren bei einer Verhaltenstherapie i.d.R. Kontingente von 12 / 24 / 60 oder max. 80 Stunden (in Abhängigkeit von der individuellen Indikation). Bei privaten Kassen hängt das Kontingent von den Vertragsbedingungen ab.